Rechtsprechung
BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 103 Abs 2 InsO, § 108 Abs 1 S 1 InsO, § 133 BGB, § 157 BGB
Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers - IWW
§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 242 BGB, Art. 1, 2 GG, § 888 Abs. 1 ZPO, § 894 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 4, 7 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Bindung des Insolvenzverwalters an eine von dem Arbeitgeber gegebene Wiedereinstellungszusage
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Klage aufgrund einer Wiedereinstellungszusage vor Insolvenzeröffnung
- bag-urteil.com
Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers
- Betriebs-Berater
Wiedereinstellungszusage - Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung und Abgabe einer Willenserklärung zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses
- rewis.io
Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindung des Insolvenzverwalters an eine von dem Arbeitgeber gegebene Wiedereinstellungszusage
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Klageanträge - und ihre Auslegung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Weiterbeschäftigung kann bei saisonbedingter Kündigung ausgeschlossen sein
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auf Wiedereinstellung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Keine Bindung des Insolvenzverwalters an eine vom Arbeitgeber gegebene Wiedereinstellungszusage
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 15.08.2012 - 4 Ca 464/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12
- BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1638
- ZIP 2015, 1653
- NZA 2016, 124
- BB 2015, 2164
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (13)
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12
Wiedereinstellungsanspruch - Insolvenzforderung - Wiedereinstellungszusage vor …
Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Mai 2013 - 2 Sa 423/12 - wird zurückgewiesen.Dieser muss sich zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verteidigung gegen die Klage darauf verlassen können, dass ausschließlich über den gestellten Antrag entschieden wird und nicht über den Antrag, der richtigerweise hätte gestellt werden müssen (Nungeßer NZI 2013, 926, 928) .
Danach kann der Klageantrag entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts nicht als Antrag auf Abgabe einer Willenserklärung verstanden werden (vgl. Nungeßer NZI 2013, 926, 927 f.) .
Ein nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstreckender Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung unterscheidet sich wesentlich von einem nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung (vgl. BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe; Nungeßer NZI 2013, 926, 928: "fundamental[e]" Unterscheidung) .
- BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08
Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten …
Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
Dafür reicht es aus, wenn das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, sich aus dem Antrag oder sich in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 19 ff., BAGE 130, 195) .Bei einem derartigen Verständnis ist die Klage hinreichend bestimmt (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 23, BAGE 130, 195) .
- BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 688/12
Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage
Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
Zudem ist zwar ein Vertragsschluss mit Rückwirkung anders als eine rückwirkende tatsächliche Beschäftigung möglich (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 688/12 - Rn. 25; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 30) .Dabei kann dahinstehen, ob ein Arbeitsverhältnis begründet werden kann, ohne den Beschäftigungsbeginn konkret festzulegen oder es in diesem Fall an den essentialia negotii fehlt (in diesem Sinne BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 22; 15. Oktober 2013 - 9 AZR 688/12 - Rn. 19, wonach der Zeitpunkt des Arbeitsbeginns zum notwendigen Mindestinhalt einer arbeitsvertraglichen Einigung gehört) .
- BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
Befristeter Arbeitsvertrag - Versäumung der Klagefrist
Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
Ein nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstreckender Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung unterscheidet sich wesentlich von einem nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung (vgl. BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe; Nungeßer NZI 2013, 926, 928: "fundamental[e]" Unterscheidung) .Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, setzt ein erfolgreicher Beschäftigungsantrag grundsätzlich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe; 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - zu II der Gründe) .
- BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 311/03
Wiedereintrittsrecht - Vertragsauslegung
Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts etwa im Fall der Vereinbarung eines "Wiedereintrittsrechts" angenommen (vgl. BAG 14. Januar 2004 - 7 AZR 311/03 - zu II 1 der Gründe) .Es wurde eine "Wiedereinstellung" angeboten und nicht etwa ein "Wiedereintrittsrecht" gewährt (vgl. dazu BAG 14. Januar 2004 - 7 AZR 311/03 - zu II 1 der Gründe) .
- BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11
Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
Zudem ist zwar ein Vertragsschluss mit Rückwirkung anders als eine rückwirkende tatsächliche Beschäftigung möglich (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 688/12 - Rn. 25; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 30) .So hat etwa der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen, dass aufgrund besonderer Umstände auch ein ausdrücklicher Beschäftigungsantrag entgegen seinem Wortlaut ausnahmsweise als Antrag zur Verurteilung zur Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Arbeitsvertrags ausgelegt werden kann (BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 30) .
- BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11
Konkurrentenklage - Passivlegitimation einer Kunsthochschule
Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
Das Revisionsgericht hat prozessuale Erklärungen selbstständig auszulegen (BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 13) .Dies dient nicht zuletzt der hinreichenden Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange des Klagegegners als Erklärungsadressaten (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 13) .
- BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12
Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - …
Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
Sie kann in der Revision nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt hat oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (st. Rspr., zB BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 27 mwN) . - BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12
Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung
Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
Dabei kann dahinstehen, ob ein Arbeitsverhältnis begründet werden kann, ohne den Beschäftigungsbeginn konkret festzulegen oder es in diesem Fall an den essentialia negotii fehlt (in diesem Sinne BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 22; 15. Oktober 2013 - 9 AZR 688/12 - Rn. 19, wonach der Zeitpunkt des Arbeitsbeginns zum notwendigen Mindestinhalt einer arbeitsvertraglichen Einigung gehört) . - BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00
Befristeter Arbeitsvertrag - Haushaltsgründe
Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, setzt ein erfolgreicher Beschäftigungsantrag grundsätzlich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe; 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - zu II der Gründe) . - BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 1054/79
- BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 459/10
Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - …
- OLG Koblenz, 20.11.2008 - 5 U 688/08
Rechtsfolgen abweichender Parteibezeichnung im Mahnbescheid; Entscheidung des …
- BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19
Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Diese erfolgt nach § 888 Abs. 1 ZPO und ist von dem nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung zu unterscheiden (BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 21; 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe) . - BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags
Der Klageantrag bezeichnet hinreichend deutlich die Arbeitsvertragsparteien, den Beschäftigungsbeginn (vgl. hierzu BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 34) , die Art der Arbeitsleistung sowie deren zeitlichen Umfang und damit die essentialia negotii eines Arbeitsvertrags.Sie kann in der Revision nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt hat oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 31) .
- BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20
BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?
Der Klageantrag ist bei gebotener rechtsschutzgewährender Auslegung (vgl. hierzu BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 13 mwN; BGH 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15 - Rn. 10) auf die Einleitung und Durchführung eines den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechenden bEM gerichtet.
- BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 133/16
Arbeitnehmerüberlassung
Sie kann in der Revision nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt hat oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 37; 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 31) . - BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18
Urlaub - Freistellungserklärung des Arbeitgebers
Sie kann in der Revision nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt hat oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 31) . - BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 305/15
Home-Office - Heimarbeit - Programmierer
Sie kann in der Revision nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt hat oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (st. Rspr., vgl. zB BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 31 mwN) . - BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 376/20
Berechnung des Urlaubsentgelts - variable erfolgsabhängige Vergütung
Bei einem den Anträgen entsprechenden Urteilsausspruch würden diese Unklarheiten ins Vollstreckungsverfahren verlagert, weil sie sich auch durch eine gebotene rechtsschutzgewährende Auslegung (vgl. hierzu BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 13 mwN; BGH 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15 - Rn. 10) nicht beseitigen lassen. - BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 78/19
Beschäftigungsanspruch - schwerbehinderte Arbeitnehmer
Um beiden Gesichtspunkten gerecht zu werden, muss zumindest die Art der begehrten Beschäftigung durch Auslegung des Antrags ggf. unter Heranziehung der Klageschrift und des sonstigen Vorbringens der klagenden Partei feststellbar sein (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 44, BAGE 152, 1; siehe auch 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 25; 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 14, BAGE 118, 252; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B I 2 a der Gründe mwN, BAGE 114, 299) . - BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20
Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der …
Dies dient nicht zuletzt der hinreichenden Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange des Klagegegners als Erklärungsadressaten (vgl. zum Ganzen 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 13 mwN) .Es liegen keine besonderen Umstände vor, die ausnahmsweise eine Auslegung des Beschäftigungsantrags entgegen seinem Wortlaut zulassen (vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 13 ff. mwN) .
Denn der Prozessgegner muss sich zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verteidigung gegen die Klage darauf verlassen können, dass ausschließlich über den gestellten Antrag entschieden wird (vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 13 mwN) .
- BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20
Widerruf eines Teilzeitverlangens nach § 8 TzBfG - abändernde Annahme iSv. § 150 …
Bei der gebotenen Auslegung des Antrags begehrt der Kläger die Feststellung, dass seine Arbeitszeit über den 30. September 2018 hinaus 37, 5 Stunden je Woche beträgt (zur Auslegung prozessualer Erklärungen vgl. etwa BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 852/16 - Rn. 13; 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 13) . - BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13
Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung …
- BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug
- BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18
Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht
- LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19
Auslegung des Tarifvertrages für befristete Programmmitarbeit (TV PM) - …
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 17 Sa 74/15
Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag
- ArbG Düsseldorf, 13.01.2017 - 14 Ca 3558/16
Fristlose Kündigung, Schlelchtleistung, Verdachtskündigung, Tatkündigung, …
- LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1524/16
Schriftform; Nichtigkeit; Treu und Glauben
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 17 Sa 58/15
Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag - …
- BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 61/16
Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte
- BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 41/14
Beschlussverfahren - Antragsauslegung - Bestimmtheitsgebot - feststellungsfähiges …
- BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 407/21
Beschäftigungsanspruch - rechtliche Unmöglichkeit - widersprüchliches Verhalten
- BAG, 05.06.2019 - 10 AZR 100/18
Beschränkung des Klageantrags in der Revisionsinstanz
- BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15
Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug
- ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 7 Ca 1882/21
- BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 511/14
Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II - Wegfall einer Funktionsstufe
- LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19
1. Versäumt der Arbeitgeber die Frist zur Reaktion auf einen Antrag auf …
- LAG Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 17 Ta 23/15
Bestimmtheit - Weiterbeschäftigungstitel - Zwangsvollstreckung - …
- BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 525/15
Beendigung eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses einer redaktionellen …
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 7/20
Auslegung von Prozessanträgen - Eventualverhältnis mehrerer Klagegründe - …
- LAG Düsseldorf, 29.11.2018 - 11 Sa 603/18
Anspruch eines Niederlassungsberaters bei Teilung einer Nebentätigkeit für …
- LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23
Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungstitel - nicht zu …
- ArbG Stuttgart, 20.01.2017 - 26 Ca 866/16
Sozialauswahl - Altersgruppenbildung - tariflicher Alterskündigungsschutz
- LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17
Betriebsübergang - Weiterbeschäftigungsantrag - Auflösungsantrag - Streitbeitritt
- BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15
Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug
- LAG Hessen, 23.10.2020 - 10 SaGa 863/20
1. Streiten die Parteien um die Wirksamkeit einer Versetzung, so besteht dann …
- LAG Düsseldorf, 11.11.2021 - 13 Sa 96/21
Objektive Klagehäufung bei Betriebsübergang nach § 613a BGB ; …
- LAG Hamburg, 15.04.2020 - 6 Sa 53/18
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - drittbezogener Personaleinsatz - Werkvertrag …
- ArbG Düsseldorf, 08.06.2021 - 7 Ca 1124/20
- LG Frankfurt/Main, 02.08.2018 - 23 S 12/15
Krankenversicherung: Beratungspflicht Anwartschaftsversicherung
- ArbG Düsseldorf, 16.12.2016 - 14 Ga 77/16
Konkurrentenklage, Auswahl, Ermessen, Einer-Liste, Vorauswahl, Verengung des …
- LAG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - 3 Sa 42/15
Betriebsübergang
- ArbG Stuttgart, 28.10.2021 - 10 Ca 174/21
Universalsukzession - Überstundenvergütung- Vergütungserwartung - …
- LAG Hamburg, 15.06.2023 - 3 SaGa 1/23
Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Verpflichtung der Gewerkschaft zur …
- ArbG Stuttgart, 02.12.2020 - 15 Ca 6733/19
Krankheitsbedingte Kündigung - Erforderlichkeit BEM